Clair's Blog | Ich steh' zu mir - Du auch?

Willkommen auf meinem Blog. Hier veröffentliche ich mehr oder weniger regelmäßig Beiträge zu Dingen, die mir im Leben begegenen. Erfahrungen mit Produkten, meine Foto- und Bunktertouren, Haus und Garten, unsere Beagle, Politik und sonstige Themen.
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Verkehrserziehung

Hi Leute,

ich bins mal wieder. Heute möchte ich Euch mal fragen, warum die Erwachsenen eigentlich in eine Schule gehen, um zu lernen, wie man mit dem Auto fährt. Papa sagt, das nennt sich Verkehrserziehung. Da erzählt einem der Fahrlehrer die Regeln, die gelten, wenn man Auto fährt. Wenn man das lange genug gelernt hat, dann muß man eine Prüfung machen, sagt Papa. Nur wenn man da alles richtig macht, dann bekommt man dieses Ding, Führerschein, sagt Papa.

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Virtuelle Todesanzeigen

Üblich ist es, einen Todesfall durch eine Todesanzeige öffentlich bekannt zu machen. Das Landgericht (LG) Saarbrücken entschied jetzt, dass eine virtuelle Todesanzeige mit Kondolenzbuch auf einer Webseite zulässig ist (Urteil vom 14.02.2014, Az. 13 S 4/14).

Im verhandelten Fall ging es um eine Todesanzeige, die auf einer Internetseite veröffentlicht worden war.

Die Anzeige enthielt Angaben zum Verstorbenen, nämlich Vor- und Nachnamen, Geburts- und Sterbedatum, Berufsbezeichnung, Wohnort und letzte Ruhestätte, wobei diese Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen stammten. Hinzu kam die Möglichkeit, sich auf der Seite in ein virtuelles Kondolenzbuch eintragen zu können.

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Eigenbedarf?

In diesen Tagen hört man immer mal wieder durch die Presse davon, daß verschiedene Städte als Wohnungseigentümer seit Jahren bewohnten städtischen Wohnraum kündigen um Flüchtlinge unter zu bringen. Das ist wohl einer der größten Aufreger in der aktuellen Flüchtlingsdebatte und auch Öl in des Feuer des rechten Lagers.

Ehrlich gesagt, bringen solche Meldungen auch mein Blut zum kochen. Es kann doch nicht sein, daß Mieter, die jahrelang eine Wohnung bewohnen aus diesen Gründen jetzt gekündigt werden. Was sind wir Bürger im eigenen Land denn noch wert?

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Andersartig! – Abartig?

Heute morgen im Radio hörte ich aus Anlass des heutigen Linkshändertages einen Bericht über Linkshänder. Darin wurde unter anderem erwähnt, dass in den USA Linkshändigkeit bis 1930 meldepflichtig war und in Deutschland bis in die 60er Jahre als Krankheit galt. Noch bis in die 80er Jahre wurde hierzulande Linkshändigkeit umerzogen wurde, teils mit drastischen Methoden wie Hand auf den Rücken binden.
Ich frage mich, was ist an Linkshändern so schlecht oder falsch? Was ist überhaupt schlecht am anders sein? Entsetzt habe ich vor ein paar Tagen drüber gelesen, dass nicht tätowierte Menschen sich von tätowierte Menschen abheben wollen, indem sie sich Reinhäuter nennen.

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Urheberrecht

Rechtsverkehr im Urheberrecht, §§ 28 ff. UrhG

Von Andreas Böhm, LL.M., RA, Dipl.-Kfm.

Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken können in unterschiedlichem Umfang übertragen werden. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) regelt Einzelheiten zum Rechtsverkehr im Urheberrecht in den §§ 28 ff. UrhG. Dabei ist das Urheberrecht von den Nutzungsrechten zu unterscheiden. Das Urheberrecht als solches ist grundsätzlich nicht übertragbar. Ein lebender Urheber kann lediglich Nutzungsrechte übertragen.

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