SBGG – Angriff auf die Sicherheit von Frauen
Wenige Tage noch, dann will die Ampelkoalition das Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1981 ablösen. Dieses Gesetz erfordert unter anderem ein Gerichtsverfahren und zwei unabhängige Sachverständigengutachten über die Frage, ob mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sich die empfundene Zugehörigkeit des Antragstellers zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird.
Nun plötzlich soll das anders werden, im neuen Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) werden die Voraussetzungen für die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen im Personenstandsregister neu geregelt.
Mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag soll es trans- und intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen erleichtert werden, ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern zu lassen. Zur Menschenwürde und zum Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gehört auch das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung, so sagt man heute. Grundsätzlich ist dagegen auch nichts einzuwenden. Aber mit dieser sehr offenen Regelung, die da auf uns zu kommt, wird auch dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet und das in zweierlei Hinsicht. Einmal dem Mißbrauch des Zieles dieses Gesetzes und einmal dem Mißbrauch der Frauen.
Betroffen Personen sollen lediglich per Erklärung zu versichern, dass der gewählte Geschlechtseintrag beziehungsweise die Streichung des Geschlechtseintrags ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht, und ihr die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist. Die Einholung von Sachverständigengutachten ist keine Voraussetzung mehr für die Änderung des Geschlechtseintrags sein. Eine verpflichtende Beratung ist nicht vorgesehen, übrigens auch nicht für Minderjährige.
In meinen Augen ist dieses Gesetz ein Desaster sowohl für Frauen.
Frauen werden damit zu Freiwild für Männer, die das neue Gesetz problemlos dazu nutzen können sich Zutritt zu Räumen zu verschaffen, die bisher nur Frauen vorbehalten waren. Niemand fragt mehr nach den wirklichen Beweggründen für einen Mann sich per Eintrag zur Frau zu erklären. Somit ist es nicht mehr auszuschließen, daß sich Männer, die das Gesetz dazu nutzen, ihren perversen Gedanken nach zu gehen und sich mitnichten dem gewählten geschlecht zugehörig fühlen, plötzlich auf Frauentoiletten, Frauensaunen und in Frauenumkleiden auftauchen.
Die Behauptung, daß das Gesetz keinen Anspruch auf Zugang zu geschützten Räumen vermittelt ist schlichtweg falsch, auch wenn bestehende Rechtslage in Bezug auf die Vertragsfreiheit und das private Hausrecht bleibt durch das SBGG unberührt bleiben. Fakt ist, daß erstens jemand eine Regelung per Hausrecht aufstellen muß. Die meisten Gastwirte, Saunabetreiber und Schwimmbäder werden darüber kaum nachdenken. Zweitens ist eine Zurückweisung speziell von transgeschlechtlichen Personen allein aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität unzulässig. Unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts sind zwar zulässig, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt (Paragraf 20 AGG). Jedoch bleibt fraglich, was im Streitafll als sachlicher Grund angesehen wird. Wenn man die Befindlichkeiten derzeit betrachtet bleibt nicht viel Hoffnung, daß Frauen ihre Geschützen Räume ungeachtet der Ressentiments der queeren Community behalten können. Zudem, bevor es zu entsprechenden gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt ist die Intimsphäre der Frauen ja bereits gestört worden, denn erst wenn es einen Vorfall gab, kann man gerichtlich dagegen vor gehen.
Keine Frau ist per se mehr sicher, daß nicht irgendwann ein Mann, der sich aus niederen Beweggründen als Frau sieht, dort vor ihr steht, wo sie diesem nicht begegnen möchte! Das SBGG schafft in meinen Augen bisher bestehende Hemmschwellen endgültig ab und gibt bisher zögerlichen Perversen jede Möglichkeit sich auszuleben.
Natürlich wird das sowohl zu Lasten der Frauen gehen als auch zu Lasten der Menschen, die sich wirklich im falschen Geschlecht fühlen. Bei all den Diskussionen um geschlechtliche Selbstbestimming ist es am Ende die Frau, die einfach Frau sein will, so wie die Natur es vorgesehen hat, die Diskriminierung ausgesetzt wird.
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