Wenige Tage noch, dann will die Ampelkoalition das Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1981 ablösen. Dieses Gesetz erfordert unter anderem ein Gerichtsverfahren und zwei unabhängige Sachverständigengutachten über die Frage, ob mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sich die empfundene Zugehörigkeit des Antragstellers zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird.

Nun plötzlich soll das anders werden, im neuen Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) werden die Voraussetzungen für die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen im Personenstandsregister neu geregelt.