Mehmet
In den 90er-Jahren sorgte Muhlis Ari, genannt „Mehmet“, bundesweit für Schlagzeilen. Mit gerade einmal 14 Jahren wurde der Münchner Serienstraftäter in die Türkei abgeschoben. Schon vor seinem 14. Geburtstag hatte „Mehmet“ bereits mehr als 60 Straftaten auf dem Kerbholz, darunter Einbrüche, Körperverletzungen, Erpressungen, Nötigungen und Raubüberfälle. Jetzt will er zurück nach Deutschland. Doch so einfach wir das zum Glück nicht werden. Hoffentlich bleiben die deutschen Behören bei ihrer Entscheidung und setzen endlich mal ein Zeichen.
Als erster straffälliger Jugendlicher mit Migrationshintergrund wurde Mehmet 1998 ohne seine Eltern in deren Heimatland abgeschoben. Owohl er in Deutschland geboren und aufgewachsen war, besaß er die türkische Staatsangehörigkeit. Als er im Oktober 1998 einen Schüler krankenhausreif schlug, hob die Stadt München seine Aufenthaltserlaubnis auf und schob ihn in die Türkei ab.
Nach einem Rechtsstreit wurde diese Abschiebung 2002 vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben. Weil seine Eltern seit über 30 Jahren in Deutschland lebten sei die Ausweisung des damals Minderjährigen nicht rechtens gewesen. Er kehrte nach München zurück und galt zunächst einige Jahre lang als resozialisiert. 2005 wurde er jedoch rückfällig und bedrohte seine eigenen Eltern mit dem Tod, verprügelte sie und raubte sie aus. Der daraufhin verhängten Haftstrafe entging er durch eine Flucht in die Türkei. Dort wurde er wegen schweren Raubes und Freiheitsberaubung zu einer Haftstrafe von 11,5 Jahren verurteilt. Er soll im Jahr 2012 einen Bekannten aus München, dem er 5.000 Euro schuldete, in der Türkei überfallen und ausgeraubt haben. Gegen das erstinstanzliche Urteil hat Mehmet Berufung eingelegt und ist daher derzeit auf freiem Fuß – wenn auch ohne Reisepass.
Mehmet hegt die Hoffnung auf eine Rückkehr nach München. Nach § 78 Strafgesetzbuch ist die 2005 verhängte Haftstrafe mittlerweile verjährt und auch ein offener Haftbefehl wegen Drogenmissbrauchs aus demselben Jahr wurde vom Amtsgericht München wegen Verjährung aufgehoben. Damit droht Mehmet bei der Einreise nach Deutschland aktuell keine Verhaftung mehr. Doch selbst wenn er in der Türkei von den aktuellen Vorwürfen freigesprochen werden sollte, müsste er für eine Aufenthaltsgenehmigung in München ein einwandfreies türkisches Führungszeugnis und einen negativen Drogentest vorweisen. Sollte er diese Hürde nehmen, könnte schließlich aber immer noch das Justizministerium einschreiten.
Innenminister Günther Beckstein sagte nach Mehmets erster Rückkehr und erneuter Verurteilung: „Das ist ein erneuter Beweis dafür, wie richtig es war, ‚Mehmet‘ abzuschieben, und wie falsch es war, ihn per Gerichtsentscheid wieder zurückkehren zu lassen.“ Sein Nachfolger Joachim Herrmann äußerte sich 2013 kurz und knapp zu dem Fall: „‚Mehmet‘ wollen wir hier nicht.“
Quelle: Münchner Abendzeitung
0 Comments