• Our Family History - unsere Familiengeschichte - war schon als Teenager spannend für mich. Die Großmütter erzählten uns Geschichten aus ihrem Leben. So blieb es nicht aus, dass ich irgend wann begann mich mit Genealogie zu beschäftigen und nach meinen Vorvätern zu suchen.
    zum Thema
  • Die Gartenvögel gehören zu keiner eigenen Familie der Vogelarten. Man nennt die Gartenvögel nur so, weil man sie immer im Garten sieht. Die meisten Gartenvögel gehören alle zur Familie der Meisen, der Finken und der Drosseln. Wiederum nennt man die Gartenvögel auch Singvögel, weil sie im Garten ihre Lieder zwitschern.
    zum Thema
  • Auf der Höhe von Karlsruhe kommt der Westwall von Westen her in den Bereich des heutigen Bundeslandes Baden-Württemberg.
    Die Suche nach alten Bunkerüberresten des Westwalls ist ein Hobby, dem wir auf Grund der Nähe zu unserem Wohnort ab und an nach gehen, wenn es die Zeit erlaubt.
    zum Thema
  • Sondershausen war bis 1918 Residenzstadt des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen, danach bis 1920 Landeshauptstadt im Freistaat Schwarzburg-Sondershausen.
    Sondershausen ist meine Heimatstadt, in der ich aufgewachsen bin
    zum Thema
  • Wenn Männer ihre Ex-Frau mit Telefonanrufen terrorisieren, wenn Frauen ihrem Lieblingssänger um die halbe Welt nachreisen, wenn Bewunderung oder Liebe in Belästigung und Gewalt umschlägt – dann sprechen Fachleute von "Stalking". Das Phänomen ist eigentlich uralt, Psychologen haben bereits vor 100 Jahren den so genannten "Liebeswahn" beschrieben.
    zum Thema

Viele Deutsche müssen unbezahlte Überstunden nicht länger hinnehmen! Das ist das Fazit einer detaillierten Urteilsbegründung des Bundesarbeitsgerichtes, das jetzt veröffentlicht wurde. Die grundsätzliche Entscheidung wurde bereits Anfang des Jahres getroffen.

Hintergrund: Geklagt hatte ein Lagerleiter aus Sachsen-Anhalt. Im Zeitraum von 2006 bis 2008 hatte der Mann 968 Überstunden angesammelt. Im Arbeitsvertrag wurde eine Wochenarbeitszeit von 42 Stunden vereinbart. Kern des Anstoßes: Bei betrieblichem Bedarf sollte der Arbeitnehmer zu Mehrarbeit ohne besondere Vergütung verpflichtet sein.

Wann und wie künftig Überstunden eingeklagt werden können:

• Eine Überstundenregelung muss eindeutig und detailliert im Vertrag festgehalten werden. Der Hinweis, Überstunden seien „bei betrieblichen Erfordernissen zu leisten“, reiche nicht aus, so eine Sprecherin des Gerichts.

• Grundsätzlich gilt: „Der Arbeitnehmer muss genau wissen, wann und in welchem Umfang Überstunden zu erwarten sind.“

• Bezahlte Überstunden können eingeklagt werden, wenn eine sogenannte objektive Vergütungserwartung vorhanden ist. Das heißt: Wenn branchennahe Kollegen Überstunden bezahlt bekommen, kann das auch für mich gelten.

• Achtung! Wenn Überstunden im Vertrag festgehalten werden, ist der Passus nichtig, wenn die maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden überschritten wird. „Das widerspricht dem Arbeitszeitgesetz.“

• Doch: Arbeitnehmer, die mehr als 67.200 Euro jährlich verdienen, können ihre Überstunden nicht einklagen. „Das Gericht geht davon aus, dass diese Überstunden mit der Höhe des Gehalts abgegolten sind.“

Quelle: Bild

Teile diesen Artikel

Submit to DeliciousSubmit to FacebookSubmit to TwitterSubmit to LinkedIn
Clair
Autor: ClairWebsite: http://www.clairweb.deE-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Webmaster und Blogger
Autor Info
Clair, geb. 1966, aufgewachsen in Sondershausen, lebt heute in Baden-Württemberg. Sie ist verheiratet und hat eine erwachsene Tochter. Hobbys sind Ahnenforschung und Fotografie, außerdem ist sie mit Leidenschaft Webmasterin und betreibt mehrere eigene Webprojekte.

Du bist nicht berechtigt einen Kommentar zu schreiben.

Wer ist online?

Heute 48

Gestern 135

Woche 439

Monat 8326

Insgesamt 804025

Neueste Mitglieder

  • Bibi
  • Ghosti
  • Cindy
  • Tomas
  • Hypathia
  • n.harzer@gmx.de
  • Hauab

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.